Betreutes Jugendwohnen/ISE

Betreutes Jugendwohnen

Das Betreute Jugendwohnen des Mädchenhaus Bremen richtet sich an Mädchen* und junge Frauen* ab 16 Jahren, die den Anforderungen des alleine Lebens noch nicht gewachsen sind. Die Betreuung findet in der eigenen Wohnung statt und ist auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen jungen Frau* ausgerichtet. Die Maßnahme kann im Anschluss an eine stationäre Maßnahme sowie aus der Herkunftsfamilie heraus erfolgen. Dem Träger stehen verschiedene Wohnungen zur Verfügung, wobei auch die Möglichkeit besteht, in einer Wohnung zu zweit zu leben.

Die Betreuung soll eine Unterstützung für Mädchen* und junge Frauen* darstellen, sich weiter zu verselbständigen und den Anforderungen eines eigenverantwortlichen Lebens besser begegnen zu können. Die jungen Frauen* werden im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens dazu befähigt, ihre Stärken und Schwächen bezüglich ihrer Selbständigkeit realistisch einzuschätzen. Ziel ist die eigenständige Bewältigung des Alltagslebens sowie der Abschluss von Schule oder Ausbildung. Die Unterstützung bei der Gestaltung eines positiven Kontaktes zur Familie ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit. Damit Mädchen* erreichbare Zukunftsperspektiven entwickeln können, ist ein möglichst geklärter Bezug zur Familie eine wichtige Voraussetzung.

Es besteht die Möglichkeit, je nach Bedarf eine Wohnung für zwei junge Frauen* anzubieten. Eine solche Wohnkonstellation bietet die Möglichkeit die Isolation des alleine Lebens zu vermeiden und das soziale Lernen zu fördern.

Rechtsgrundlagen:
§§ 27, 34, 36 SGB VIII u. U. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung von Mädchen* ist eine Einzelfallhilfe mit individuellem Setting außerhalb der Herkunftsfamilie. Inhalt und Umfang der Betreuung werden im Hilfeplanverfahren festgelegt. Die Hilfe kann als aufsuchende Arbeit ebenso beginnen wie mit der Suche nach einer Wohnung oder in der Wohnung des Mädchens*. Dem Träger steht eine Notwohnung zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen:
§§ 27, 35, 35a, 36 SGB VIII u. U. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

Ziel der Kontaktaufnahme ist zunächst, eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, die im weiteren Verlauf der Hilfe die Grundvoraussetzung für einen Erfolg ist. Die Maßnahme soll so individuell gestaltet werden, dass ein Abbruch vermieden wird und sich die Jugendliche auf die Hilfe in der Weise einlassen kann, dass sie Regeln akzeptiert, die für die Entwicklung einer tragfähigen Zukunftsperspektive notwendig sind. Die Mädchen sollen ihre Möglichkeiten und Grenzen im gesellschaftlichen Leben realistisch einschätzen lernen.

Die konkreten Ziele einer Maßnahme sind individuell festzulegen. Es geht dabei immer um die Förderung der Weiterentwicklung der Persönlichkeit, mit dem Ziel einer eigenständigen Lebensführung. Des Weiteren gibt es eine Unterstützung im Umgang mit lebenspraktischen Aufgaben; eine Schul- bzw. Berufsausbildung wird angestrebt.

Die Maßnahme richtet sich an deutsche und migrierte Mädchen* ab 15 Jahren,

  • die Erzieherischer Hilfen bedürfen, bisher aber noch nicht bereit sind, diese anzunehmen oder immer wieder abbrechen,
  • die schon seit längerem zwischen Jugendhilfemaßnahmen, Aufenthalten bei den Eltern oder der Straße wechseln,
  • die trotz massiver Konflikte in der Herkunftsfamilie den Wunsch haben, zu Hause leben zu können und sich aufgrund dieser Ambivalenz auf keine Jugendhilfemaßnahme einlassen,
  • die gefährdet sind, in Obdachlosigkeit, gewalttätige Beziehungen, manifesten Drogenkonsum und/oder in die Prostitution zu geraten,
  • die in der Regel schon über einen längeren Zeitraum nicht sesshaft sind.