Wohngruppe Neustadt

Die Wohngruppe des Mädchenhaus Bremen bietet eine komplexe, individuell abgestimmte Versorgung für Mädchen* ab 14 Jahren mit körperlichen und/oder sexuellen Gewalterfahrungen, seelischen Verletzungen und Traumatisierungen. Das Haus ist ein geschützter Ort für Mädchen, die auf Grund ihrer biographischen Erlebnisse in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer altersangemessenen Lebensgestaltung eingeschränkt wurden.

Das geräumige Haus mit kleinem Garten liegt in zentraler Lage in einer ruhigen Seitenstraße in der vorderen Neustadt, es besteht eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, mehrere Schulen und viele Freizeitangebote sind schnell zu erreichen.

Die räumlichen Gegebenheiten des Hauses ermöglichen unterschiedliche Konstellationen innerhalb der Gesamtgruppe. Ein Mädchen* kann in einer separaten Einliegerwohnung im Souterrain leben, die Zimmer der anderen sechs Mädchen* befinden sich im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss, in dem auch eine zweite Küche genutzt werden kann. Je nach Bedürfnislage der Mädchen* und pädagogischer Zielsetzung können zwei oder drei Mädchen* im Rahmen einer Binnendifferenzierung eine Kleingruppe bilden, in der sie ein höheres Maß an Selbständigkeit erproben können und trotzdem intensiv betreut werden. Die Option der Aufteilung macht eine positive Bezugnahme auf die Gruppe möglich und reduziert gleichzeitig die Belastung der einzelnen Mädchen*.

Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr, das bedeutet, dass jede Nacht eine Betreuerin* im Haus anwesend ist.

Das Team besteht aus fünf Sozialpädagoginnen* (insgesamt 4,5 Stellen) mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen und einer Köchin*, die an Wochentagen mittags für das leibliche Wohl der Gruppe sorgt..

Die Wohngruppe bietet für insgesamt sieben Mädchen* ein langfristiges Wohnangebot. Voraussetzung für eine Aufnahme sind, dass den Mädchen* Hilfen zu Erziehung nach §§ 27, 34 oder Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (u. U. in Verbindung mit § 41 KJHG) gewährt werden können und die Hilfeplanung der §§ 36, 37 SBG VIII längerfristige Hilfen in einer Mädchenwohngruppe vorsieht.