Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.maedchenhaus-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Mädchenhaus Bremen gGmbH.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt. Die technische Umsetzung orientiert sich an der WCAG 2.0, Stufe A.

Die Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Dieser Bereich ist aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung: Aus Kostengründen fehlen bis jetzt die beiden Filme in Deutscher Gebärdensprache zur Erklärung des Angebotes der Mädchenhaus Bremen gGmbH und zur Navigation der Website.
  2. Maßnahme: Wir bemühen uns, Drittmittel zu akquirieren. Sobald wir die Zusage einer Finanzierung für die entsprechenden Informationsfilme erhalten haben, werden wir die beiden Filme in Auftrag geben und veröffentlichen.  

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 02.04.2024 erstellt.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Mädchenhaus Bremen gGmbH
Ruth König
Rembertistr. 32
28203 Bremen
0421 33 65 030
gs@maedchenhaus-bremen.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Wenn Sie sich über unseren Webauftritt beschweren möchten, oder über uns, z.B. weil wir nicht angemessen auf ihre Kontaktaufnahme reagiert haben, nutzen sie folgenden Link. Er führt auf ein Beschwerdeformular der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik:

Beschwerdeformular

Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik